Über alles Mögliche macht man sich vorsorglich Gedanken, nur nicht über die Dinge, die über den Tod hinaus gehen, nimmt man das klassische Testament mal raus.
Tatsächlich regelt ein Testament zumeist lediglich die rechtlichen Dinge, zum Beispiel die des Nachlasses. Was ist aber mit den persönlichen Dingen, wie der Art der Bestattung oder der Trauerfeier?
Zu Lebzeiten Vorsorge für die unmittelbare Zeit nach dem eigenen Tod zu treffen, ist zwar für viele Menschen eine merkwürdige Vorstellung, aber dennoch eine höchst sinnvolle Angelegenheit.
Mit einer sogenannten Bestattungsvorsorge regelt man nicht nur Wünsche zu Bestattung und Trauerfeier, sondern sichert seine Hinterbliebenen zumeist auch finanziell ab. Man übernimmt also Verantwortung und hinterlässt seinen Lieben geordnete Verhältnisse.
Hier gibt es viele Möglichkeiten, mit denen wir Sie im Vorsorgegespräch vertraut machen, Ihnen aktiv Hilfe anbieten und persönliche Lösungen finden.
Denn auch die letzte Reise will geplant sein.