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Vorsorge - rechtzeitig an morgen denken

Über alles Mögliche macht man sich vorsorglich Gedanken, nur nicht über die Dinge, die über den Tod hinaus gehen, nimmt man das klassische Testament mal raus.

Tatsächlich regelt ein Testament zumeist lediglich die rechtlichen Dinge, zum Beispiel die des Nachlasses. Was ist aber mit den persönlichen Dingen, wie der Art der Bestattung oder der Trauerfeier?

Zu Lebzeiten Vorsorge für die unmittelbare Zeit nach dem eigenen Tod zu treffen, ist zwar für viele Menschen eine merkwürdige Vorstellung, aber dennoch eine höchst sinnvolle Angelegenheit.

Mit einer sogenannten Bestattungsvorsorge regelt man nicht nur Wünsche zu Bestattung und Trauerfeier, sondern sichert seine Hinterbliebenen zumeist auch finanziell ab. Man übernimmt also Verantwortung und hinterlässt seinen Lieben geordnete Verhältnisse.

Hier gibt es viele Möglichkeiten, mit denen wir Sie im Vorsorgegespräch vertraut machen, Ihnen aktiv Hilfe anbieten und persönliche Lösungen finden.

Denn auch die letzte Reise will geplant sein.

Bestattungsvorsorge

Die meisten Menschen möchten sich ungern früher mit dem Thema Bestattung beschäftigen als es nötig ist. Wenn Sie uns fragen, dann würden wir jeder Person immer raten, sich mit diesem Thema rechtzeitig zu beschäftigen und das bevor man beispielsweise krank wird.

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Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht ermöglichen Sie einer anderen Person, in Ihrem Namen stellvertretend rechtsverbindlich zu agieren. Sollten Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen Umständen nicht mehr in der Lage sein, selbst zu entscheiden, können Sie durch eine Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die Ihre Rechte wahrnimmt und Entscheidungen in Ihrem Namen trifft.

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Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung kann jede volljährige Person festlegen, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden, für den Fall, dass derjenige dazu nicht mehr in der Lage ist.

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Organspende

10.000 Menschen stehen in Deutschland auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Der Erhalt beispielsweise einer Lunge, eines Herzens oder der Leber könnte ihr Leben retten.

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Testament

Ob man ein Testament braucht oder nicht, ist nicht nur abhängig von der Höhe des Erbes. Es ist einfach eine weitverbreitete Meinung, dass man nur ein Testament braucht, wenn es auch viel zu vererben gibt. Eines steht auf jeden Fall fest, wer kein Testament hinterlässt, bei dem gilt die gesetzliche Erbfolge.

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Vorsorge-Finanzierung

Seit dem Jahr 2004 entfällt die Sterbeversicherung der gesetzlichen Krankenversicherungen, die bis dato den Angehörigen eine finanzielle Unterstützung für den Todesfall zusicherte.

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Im Trauerfall

In den schwersten Stunden nach dem Verlust eines lieben Menschen möchte man seinen Fokus auf das Abschied nehmen richten. Tatkräftige Unterstützung entlastet die Trauernden.

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Bestattungsarten

Bestattungen sind in vielen Ländern traditionell gewachsen und unterscheiden sich damit in vielen Punkten von Land zu Land. Natürlich spielt hierbei auch die Religion eine große Rolle.

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