Tag und Nacht erreichbar
0 43 31 - 2 29 87

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung kann jede volljährige Person festlegen, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden, für den Fall, dass derjenige dazu nicht mehr in der Lage ist.

Das können beispielsweise Behandlungsmaßnahmen oder Lebenserhaltungsmaßnahmen sein, die der Patient nicht mehr selbst entscheiden kann.