
Im Trauerfall
In den schwersten Stunden nach dem Verlust eines lieben Menschen möchte man seinen Fokus auf das Abschied nehmen richten. Tatkräftige Unterstützung entlastet die Trauernden.
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WIR BETREUEN SIE UMFASSEND – JEDERZEIT
– IN RENDSBURG UND UMGEBUNG
Nach einem Todesfall gibt es sehr viel zu bedenken und zu veranlassen.
In dieser schweren Zeit sind wir jederzeit für Sie da, um die notwendigen Dinge für Sie zu regeln sowie die Trauerfeier und Bestattung ganz in Ihrem Sinne und im Sinne des Verstorbenen zu organisieren.
Unser Wirkungskreis erstreckt sich dabei auf Rendsburg, Büdelsdorf und Umland.
In den schwersten Stunden nach dem Verlust eines lieben Menschen möchte man seinen Fokus auf das Abschied nehmen richten. Tatkräftige Unterstützung entlastet die Trauernden.
Viele Faktoren spielen bei der Kalkulation der Bestattungskosten eine Rolle. Welche Form der Bestattung wird gewünscht, wie soll die Trauerfeier ablaufen, das sind nur einige Fragen. Eine feste Zahl kann man nicht einfach festlegen, denn es kommt bei den Kosten immer darauf an.
UNSERE BESTATTUNGSUNTERNEHMEN: GEPRÜFTE QUALITÄT
Wir gehören dem Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. an, der Bestattungsunternehmen verbindet, die hohe persönliche, fachliche und betriebliche Anforderungen bei der Beratung und Durchführung von Bestattungen erfüllen.
Bestattungen sind in vielen Ländern traditionell gewachsen und unterscheiden sich damit in vielen Punkten von Land zu Land. Natürlich spielt hierbei auch die Religion eine große Rolle.
Die meisten Menschen möchten sich ungern früher mit dem Thema Bestattung beschäftigen als es nötig ist. Wenn Sie uns fragen, dann würden wir jeder Person immer raten, sich mit diesem Thema rechtzeitig zu beschäftigen und das bevor man beispielsweise krank wird.
Ob man ein Testament braucht oder nicht, ist nicht nur abhängig von der Höhe des Erbes. Es ist einfach eine weitverbreitete Meinung, dass man nur ein Testament braucht, wenn es auch viel zu vererben gibt. Eines steht auf jeden Fall fest, wer kein Testament hinterlässt, bei dem gilt die gesetzliche Erbfolge.