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Das Hauptaugenmerk für eine Bestattung liegt bei den meisten Menschen auf zwei Dingen, wo möchte ich die letzte Ruhe finden und wie kann man von mir Abschied nehmen. Diese Entscheidungen werden meist mit Blick auf Kosten und Verstand getroffen.
Von vielen Seiten hören wir immer wieder, dass eine Trauerfeier und auch die Grabstätte möglichst kostengünstig gehalten werden sollen.
Hierbei möchten wir aber zu bedenken geben, dass eine schöne Trauerfeier den Angehörigen Trost gibt, um würdevoll von dem Verstorbenen Abschied zu nehmen.
Ebenso wird bei der Bestattungsart vielfach die „anonyme Beerdigung” präferiert, um möglichst geringe Kosten und wenig Pflegeaufwand zu haben.
Bei solchen Entscheidungen geben wir immer zu bedenken, dass die meisten Menschen einen realen Ort brauchen, wo sie um die Verstorbenen trauern können. Bei einem anonymen Grab gestaltet sich das eher schwer. Wer jedoch nur die Pflege einer Grabstätte scheut, dem sei gesagt, dass es auch hier andere persönlichere Alternativen gibt, um an den verstorbenen Menschen zu denken.
Mit unserer jahrelangen Erfahrung und unserem Sachverstand stehen wir Ihnen gerne zur Seite und geben Ihnen Hilfestellung bei Fragen rund um Trauerfeier, Bestattungsart und vielen weiteren Themen. Wir versprechen, dass wir jederzeit für offene Fragen da sind und gerne ein starker Partner für Sie sind.
Wenn ein Angehöriger verstirbt:
Was ist zu tun? wer muss informiert werden?
Die mit dem Hinweis “Bestatter” versehenen Punkte erledigen wir auch gerne für unsere Kunden.
- nach einem plötzlichen Sterbefall sowohl zuhause als auch in einer Pflegeeinrichtung muss ein Arzt benachrichtigt werden, der den Tod formal feststellt und die Todesbescheinigung ausfüllt (im Krankenhaus übernimmt das die Krankenhausverwaltung)
- nachdem der Arzt den Tod bescheinigt hat, wird ein Bestatter für die Überführung des Verstorbenen beauftragt (oftmals ist schon zu Lebzeiten ein Bestattungsvorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter vereinbart worden, so dass dieser genau weiß, welche Festlegungen getroffen werden müssen)
- die engsten Familienangehörigen benachrichtigen
- Dokumente für den Trauerfall zur Regelung der Formalitäten (Checkliste) zusammenstellen
- Todesbescheinigung des Arztes
- Nachweis über den letzten Wohnsitz (Bestatter)
- Geburtsurkunde und Personalausweis
Heiratsurkunde/Familienbuch (bei Verheirateten, Verwitweten, Geschiedenen) - Krankenkassenkarte
- Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (bei Geschiedenen)
- evtl. Bestattungsvorsorgevertrag
- Verträge zwecks Kündigung (z.B. Telefon-/Internetanbieter)
- Versicherungen (z.B. Lebensversicherung, Rentenversicherung, Haftpflichtversicherung u.a.)
- Vereins- und Verbands-Mitgliedschaften
- Rentennummer
- Dokumente zur Grabstelle
- Testament
- Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen (Bestatter)
- Terminabsprache bzgl. Trauerfeier mit der Gemeinde und/oder Kirche (Bestatter)
- Trauerfeier organisieren (Trauerrede, Kondolenzliste, Trauerschmuck, wenn nicht bereits durch den Bestatter veranlasst) (Bestatter)
Zusätzlich können Sie gemeinsam mit uns Regelungen treffen über den Ablauf und die Art und Weise der eigenen Bestattung, weitere Informationen finden Sie hier.